Hinweise für Urlauber nach Schleswig-Holstein
Für die Einreise nach Schleswig-Holstein gelten aufgrund der Corona-Pandemie verbindliche Einschränkungen, wenn Sie aus Gebieten mit einer hohen Ausbreitung des Coronavirus kommen. (Risikogebiet).
Wichtig ist, dass Sie noch vor der Anreise überprüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Anreise aus einem aktuell ausgewiesenen Risikogebiet kommen
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Konzept für den Hygieneschutz von der Gronenberger Mühle
Die Belegung unserer Ferienobjekte erfolgt nur unter den Kontaktbeschränkungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 der aktuell geltenden Landesverordnung Schleswig-Holsteins.
Bitte beachten Sie auch die folgenden weiterführenden Informationen zur Hygiene und zum Infektionsschutz:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html
Beim Betreten der Rezeption hat sich jeder Gast die Hände zu desinfizieren. Entsprechende Spender mit Desinfektionsmittel sind am Eingang montiert.
Im gesamten Rezeptionsgebäude besteht für die Gäste die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes.
Bei einem erhöhten Menschenaufkommen vor und in unserer Rezeption sind die Abstandsregeln zu befolgen. Der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten bzw. durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet.
Informationsschilder sowie Aushänge mit den spezifischen Hygiene- und Verhaltensregeln im Ferienobjekt sind vor dem Gebäude und in der Rezeption aufgestellt und angebracht.
Hygieneschutz bei der An- und Abreise / Schlüsselübergabe
Aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwandes für unsere Reinigungskräfte, kann sich die Einzugszeit in das Ferienhaus etwas verzögern, sodass die Anreise ab 16:00 Uhr nicht bindend gewährleistet werden kann
Die An- und Abmeldung in der Rezeption erfolgt nur durch einen Gast pro Buchung. Die Bezahlung erfolgt, wenn nicht kontaktlos möglich, über eine am Counter bereitstehende Ablage. Schlüsselkarten / Schlüssel sind vor Übergabe an den Gast desinfiziert.
Die Endreinigung ist obligatorisch für alle Buchungen.
WICHTIG: Neben den bereits zu erfassenden Daten auf dem Meldeschein werden zusätzliche Kontaktdaten aller Gäste (Name, Adresse) abgefragt, um eine Nachverfolgung im Falle einer Infektion zu ermöglichen. Dies geschieht unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundlagen. Des Weiteren ist von den Gästen eine Bestätigung zu leisten, dass diese
keine respiratorischen Symptome aufweisen oder in den vergangen 14 Tagen direkten Kontakt zu einer mit SARSCoV 2 infizierten Person hatten, im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung während ihres Aufenthaltes umgehend die Rückreise nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamtes an den Erstwohnsitz antreten und Kosten / Organisation hierfür selbst übernehmen.
.• die Kontaktbeschränkungen der aktuellen Landesverordnung Schleswig-Holsteins einhalten.
• die geltenden Abstands- und Hygienevorgaben zwingend einhalten werden.
Diese Bestätigung erfolgt schriftlich von einem Gast stellvertretend auch für alle mitreisenden Personen.
Hygieneschutz während des Ferienhausaufenthaltes
Die anreisenden Gäste werden vorab über die Hygienevorschriften in der Rezeption sowie im Gelände und in dem gebuchten Objekt informiert.
Bei der Anreise erhält jeder Gast ein Infoblatt über Hygienetipps sowie Corona-spezifische Kontakte Vorort: Ärzte, Apotheke, Gesundheitsamt, Taxi. Diese Informationen sind auch über unsere Website www.gronenberger-muehle. de abrufbar
Sollten während des Aufenthaltes Fragen oder Reklamationen entstehen, müssen diese telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Unsere Mitarbeiter des Housekeepings und der Hausmeisterei sind entsprechend der Hygiene- und Schutzmaßnahmen geschult. Sollten unsere Mitarbeiter während des Aufenthaltes das Ferienobjekt betreten müssen, erfolgt dies nur nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen. Unsere Mitarbeiter werden die Objekte nur mit desinfizierten Händen und einem Mund-Nasen-Schutz betreten.
Unsere Reinigungsfirmen wurden mit entsprechenden Verordnungen, Orientierungshilfen etc. über die aktuell geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert und setzen diese ordnungsgemäß um.
Um den weiteren Geschäftsbetrieb sicherstellen zu können, sind wir zur Einhaltung dieser strengen Auflagen verpflichtet. Wir weisen unsere Gäste daraufhin, dass wir bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen von unserem Hausrecht Gebrauch machen und die betreffenden Personen unverzüglich abreisen müssen.
Gronenberger Mühle vertreten durch Dünenmeile GmbH & Co. Betriebs KG (GM) in Scharbeutz - März 2021